
Die Kosten für die Pflegeberatung werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen. Diese Kostenträger sind verpflichtet, den Versicherten regelmäßig über ihre Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren. Dazu gehört auch die Vermittlung von Pflegehilfen und die Beratung zu finanziellen Unterstützungsleistungen. Pflegehilfen können technische Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder auch häusliche Pflegekräfte umfassen, die den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern.
Zu den Leistungen der Pflegeberatung gehören unter anderem die Erstellung eines individuellen Pflegeplans, die Beratung zu Pflegediensten und anderen Pflegeeinrichtungen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen, je nach Bedarf und Präferenz der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen. Ziel der Pflegeberatung ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten und deren Lebensqualität zu verbessern.
Wir sind zugelassene Pflegeberater nach §7a SGB XI und §45 SGB XI. Ebenso sind wir berechtigt Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 durchzuführen.